AGB FIVESTAR Group GmbH
§ 1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der FIVESTAR Group GmbH sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung der FIVESTAR Group GmbH, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, der FIVESTAR Group GmbH die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Doppeltätigkeit
Die FIVESTAR Group GmbH darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden
§ 3 Eigentümerangaben
Die FIVESTAR Group GmbH weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von der FIVESTAR Group GmbH, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die FIVESTAR Group GmbH, die diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 4 Courtage
Die Courtage in der angegebenen Höhe ist zu zahlen, wenn ein notarieller Kaufvertrag bzw. ein Mietvertrag für die angebotene Immobilie auf Grund Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit der Firma FIVESTAR Group GmbH geschlossen wurde. Sie ist mit Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrages fällig und nach Rechnungsstellung der Firma FIVESTAR Group GmbH vom Käufer bzw. Mieter zu zahlen.
Ein Provisionsanspruch steht der Firma FIVESTAR Group GmbH auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten durch diese vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
§ 5 Haftungsbegrenzung
Die Haftung der FIVESTAR Group GmbH wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.
Die Firma FIVESTAR Group GmbH haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
§ 6 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die FIVESTAR Group GmbH beträgt 1 Jahr. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für die FIVESTAR Group GmbH zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 7 Gerichtsstand
Sind FIVESTAR Group GmbH und Kunde Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz der FIVESTAR Group GmbH vereinbart. Für die Abwicklung gilt deutsches Recht.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.